Kosten 

Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die in Freiburg, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen wohnhaft und gemeldet sind, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Autismustherapiekosten zu stellen. Voraussetzung ist eine externe Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung. Der Antrag kann je nach Betroffenheitssituation beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg, Emmendingen und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht werden. Gerne gebe ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen. 

Zwischen den genannten Ämtern und der Praxis besteht eine Kooperation. 

Selbstverständlich können Sie sich als Selbstzahler ebenfalls an die Praxis wenden.